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EU-PATIENTEN.DE ist die wettbewerbsneutrale Plattform zur Information von Patientinnen und Patienten, Gesundheitsdienstleistern und Krankenkassen rund um Fragen der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung.
Die Richtlinie zur Patientenmobilität (EU-Richtlinie Nr. 24/2011) sieht vor, dass wir mit den nationalen Kontaktstellen in anderen Mitgliedstaaten eng zusammenarbeiten. Durch diese Kooperation erhalten wir Informationen in Bezug auf Behandlungsmöglichkeiten in anderen Mitgliedstaaten. Wenn Sie Fragen zu bestimmten Behandlungen im EU-Ausland haben, wenden Sie sich bitte entweder direkt an die nationale Kontaktstelle des Behandlungsstaates, oder kontaktieren Sie uns. Da wir im engen Kontakt zu den anderen nationalen Kontaktstellen stehen, können wir Ihre Anfrage an diese weiterleiten und vermitteln. Wenn Sie selber eine Anfrage an eine ausländische nationale Kontaktstelle richten, beachten Sie bitte, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort in der Regel nicht Deutsch sprechen und auch nicht auf Deutsch antworten.
Wenn Sie als Versicherungsträger eines anderen Staates Fragen zu bestimmten Maßnahmen in Deutschland haben, können Sie diese direkt an die nationale Kontaktstelle Ihres Landes stellen. Gerne können Sie Ihre Anfrage auch direkt an uns richten.
EU-PATIENTEN.DE richtet sich in erster Linie an Patientinnen und Patienten, die sich über ihre Möglichkeit, grenzüberschreitend Gesundheitsdienstleistungen im Rahmen der EG-Verordnungen oder der eingangs erwähnten Richtlinie zur Patientenmobilität in Anspruch zu nehmen, informieren wollen. An den bisherigen Aufgaben der DVKA ändert sich also durch die nationale Kontaktstelle für Sie nichts. Fragen zu den Ansprüchen und Abrechnungsfragen nach den EG-Verordnungen richten Sie daher bitte weiterhin an die Ihnen bereits bekannten zuständigen Organisationseinheiten der DVKA.
Die Leistungsansprüche im Rahmen der Richtlinie zur Patientenmobilität sind in Deutschland bereits seit dem Kalenderjahr 2004 im Wesentlichen in § 13 Abs. 4 bis 6 SGB V geregelt. Sofern hierzu Auslegungsfragen bestehen, können Sie sich gerne an unsere für das innerstaatliche Recht zuständigen Kolleginnen und Kollegen beim GKV-Spitzenverband in Berlin wenden. Dies gilt auch für Auslegungsfragen zu den aus der Patientenmobilitäts-Richtlinie hervorgegangenen Ansprüchen z. B. hinsichtlich der grenzüberschreitenden Einlösung von Verordnungen (EU-Richtlinie Nr. 52/2012). Sollten Sie darüber hinaus Fragen zur Patientenmobilitäts-Richtlinie oder zu Inhalten unseres Internetauftritts haben, können Sie sich gerne direkt an uns unter EU-PATIENTEN.DE wenden.
Gerne beraten wir Sie kostenfrei:
per E-Mail unter info@eu-patienten.de
oder telefonisch:
montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
freitags von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
unter
0228/9530802 oder
0228/9530800