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Die Zentralstelle für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten koordiniert die Arzneimittelüberwachung der Bundesländer. Für Medizinprodukte höherer Risikoklassen vollzieht sie bei der CE-Kennzeichenanbringung die Aufgaben der 16 Bundesländer hinsichtlich der Anerkennung, Benennung und Überwachung der unabhängigen Prüflaboratorien und Zertifizierungsstellen.*
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