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Der Widerspruch stellt eine rechtliche Möglichkeit dar sich gegen Handlungen der Krankenkasse zu wehren. Reichen die Versicherten den Widerspruch schriftlich bei der Krankenkasse ein wird damit in der Regel das sogenannte Widerspruchsverfahren eingeleitet. In diesem kann die Krankenkasse ihr Verwaltungshandeln noch einmal überprüfen. Das Widerspruchsverfahren endet durch eine für die Versicherten positive oder negative schriftliche Entscheidung; den sogenannten Widerspruchsbescheid. Dieses Verfahren ist für den Versicherten kostenfrei und nicht an ein bestimmtes formales Verfahren gebunden.
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