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Aufgrund der Richtlinie 2011/24/EU sind in jedem Mitgliedstaat eine oder mehrere Stellen eingerichtet worden, die für Patientinnen und Patienten, die aus einem Mitgliedstaaten zur Behandlung kommen oder in einen anderen Mitgliedstaat zur Behandlung gehen, Informationen zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zur Verfügung stellen. Diese Informationen betreffen unter anderem auch die Patientenrechte, Rechtsmitteloptionen und Qualitäts- und Sicherheitsstandards des jeweiligen Mitgliedstaates.
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