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Die nachstationäre Krankenhausbehandlung findet ohne Unterkunft und Verpflegung statt. Sie soll dazu beitragen, dass der Behandlungserfolg im Anschluss an eine vollstationäre Krankenhausbehandlung gesichert wird. Sie darf grundsätzlich nicht die Dauer von sieben Tagen überschreiten.
Es bedarf einer Vertragsärztin oder eines Vertragsarztes, die oder der die Krankenhausbehandlung verordnet hat.
Die nachstationäre Krankenhausbehandlung erfordert keine Aufnahme der Patientinnen oder der Patienten in die Klinik.
Gerne beraten wir Sie kostenfrei:
per E-Mail unter info@eu-patienten.de
oder telefonisch:
montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
freitags von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
unter
0228/9530802 oder
0228/9530800