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Krankenversicherungsträger sind Träger der Krankenversicherung, dass heißt Körperschaften des öffentlichen Rechts oder private Versicherungsunternehmen, die monatlich Beiträge von ihren Versicherten erhalten. Im Falle einer Krankheit übernehmen sie die Kosten für Leistungen wie z. B. ärztliche Behandlung und Krankengeld für ihre Versicherten.
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montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
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