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Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sind die Interessenvertretungen der niedergelassenen Kassenzahnärztinnen und -zahnärzte auf Landesebene. Sie sind für die Sicherstellung einer qualitativ angemessenen, wohnortnahen und flächendeckenden ambulanten zahnmedizinischen Versorgung der in ihrem Bundesland ansässigen Menschen zuständig. Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen prüfen die Abrechnung der niedergelassenen Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte auf sachlich-rechnerische Richtigkeit und Plausibilität und entscheiden über deren Zulassung. Bei einem Fehlverhalten der Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte können sie Gegenmaßnahmen ergreifen und diesen im Zweifel die Zulassung entziehen.
In jedem Bundesland gibt es eine Kassenzahnärztliche Vereinigung. Lediglich in Nordrhein-Westfalen gibt es die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe.
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