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Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind die Interessensvertretung der niedergelassenen Vertragsärztinnen und -ärzte auf Landesebene. Sie sind für die Sicherstellung einer qualitativ angemessenen, wohnortnahen und flächendeckenden ambulanten medizinischen Versorgung, der in dem jeweiligen Bundesland ansässigen Menschen zuständig. Die Kassenärztlichen Vereinigungen prüfen die Abrechnung der niedergelassenen Vertragsärztinnen und -ärzte auf sachlich-rechnerische Richtigkeit und Plausibilität und entscheiden über deren Zulassung. Bei einem Fehlverhalten der Vertragsärztinnen und -ärzte können sie Gegenmaßnahmen ergreifen und diesen im Zweifel die Zulassung entziehen.
In jedem Bundesland gibt es eine Kassenärztliche Vereinigung. Lediglich in Nordrhein-Westfalen gibt es die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe.
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