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Die Krankenversicherung in den einzelnen Mitgliedstaaten sowie auch in der Schweiz und den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen ist recht unterschiedlich geregelt.
Die Organisation kann z. B. im Rahmen eines Nationalen Gesundheitsfonds mit einem einheitlichen Krankenversicherungsträger oder, wie in Deutschland, über viele einzelne Krankenkassen verteilt sein.
Nicht jeder dieser Staaten verfährt nach dem Naturalleistungsprinzip, wie wir es in Deutschland kennen. Typisch für dieses Prinzip ist, dass der gesetzlich Krankenversicherte die Leistungen nicht im Voraus bezahlen muss.
Einige Staaten haben ein Kostenerstattungssystem. Hier ist es zumindest im ambulanten Bereich üblich, die Leistung zunächst selbst zu bezahlen. Die Rechnung wird anschließend zur Erstattung bei dem gesetzlichen Krankenversicherungsträger eingereicht.
Eine Unterscheidung in rein privat und rein gesetzlich Krankenversicherte, wie wir sie in Deutschland zum Teil vorfinden, ist in den meisten der oben genannten Staaten nicht üblich. Hier sind in der Regel alle Personen gesetzlich krankenversichert. Diese gesetzlich krankenversicherten Personen haben zudem die Möglichkeit eine zusätzliche private Krankenversicherung für nicht gesetzlich vorgesehene Leistungen abzuschließen.
Beide Finanzierungsformen sowie Mischformen sind in den gesetzlichen Krankenversicherungssystemen der einzelnen Staaten zu finden.
So vielfältig wie die Landschaft der einzelnen Staaten ist daher auch die Ausgestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung und ihres Leistungsumfangs. Damit Sie konkrete Fragen z. B.
vor Ort oder bereits im Vorfeld per Telefon oder E-Mail klären können, benötigen Sie die Kontaktdaten der gesetzlichen Krankenversicherungsträger in den jeweiligen Staaten. Hierbei handelt es sich um die gleichen Träger, die auch Ansprechpartner im Rahmen einer Behandlung mit der Europäischen Krankenversicherungskarte, z. B. während eines Urlaubs in dem entsprechenden Staat sind. Für diesen Personenkreis hat die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland Merkblätter erstellt. Am Ende der Merkblätter, sind die Kontaktdaten der gesetzlichen Krankenversicherungsträger aufgeführt. Diese helfen Ihnen bei den oben genannten Fragestellungen oder weiteren Fragen gerne weiter.
Gerne beraten wir Sie kostenfrei:
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