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An der Wahrnehmung der sozialen Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sollen diejenigen Personen mitwirken, die als Krankenversicherte, Beitragszahler und Gesundheitsdienstleister betroffen sind. Daher übernehmen diese Personengruppen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung vom Staat übertragene Aufgaben.
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