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Beim ambulanten Operieren handelt es sich um eine Form der Krankenhausbehandlung. Die Patientinnen oder die Patienten kehren nach dem Eingriff noch am gleichen Tag nach Hause zurück. Eine Aufnahme in den Versorgungsbetrieb des Krankenhauses findet nicht statt. Auch zugelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können unter bestimmten Voraussetzungen ambulante Operationen anbieten. Wegen der Konkurrenzsituation zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten bedarf es keiner Überweisung.
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