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In den Ländern der Bundesrepublik Deutschland obliegt den Ärztekammern die Wahrung der beruflichen Belange der Ärzteschaft, soweit staatliche Aufgaben erfüllt werden sollen. Jedes Bundesland verfügt daher über jeweils eine Ärztekammer. Nur in Nordrhein-Westfalen gibt es entsprechend der Landesteile zwei Ärztekammern, die Ärztekammer Nordrhein und die Ärztekammer Westfalen. Sie regeln die ärztliche Berufsausübung und organisieren den ärztlichen Berufsstand.
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