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Welche Rechtsvorschriften gelten im Falle eines Behandlungsfehlers, wenn ich mich im EU-Ausland behandeln lasse? | Wenn Sie sich im EU-Ausland aufhalten gelten für Sie die Rechtsvorschriften des Behandlungsstaats. |
Wie finde ich heraus, welche Kassensätze bei einer Behandlung im EU-Ausland erstattet werden? | Am besten erfragen Sie diese im Vorfeld von Ihrer Krankenkasse. Im Zweifel kann Ihnen bei der ambulanten Behandlung durch eine niedergelassene Kassenärztin oder einen niedergelassenen Kassenarzt die EBM Suchmaske der Kassenärztlichen Bundesvereinigung weiterhelfen. |
Was kann ich machen, wenn meine Krankenkasse die von mir geplante Krankenhausbehandlung im EU-Ausland ablehnt? | Sie können bei der Krankenkasse gegen die Entscheidung der Krankenkasse einen Widerspruch einlegen, damit diese ihre Entscheidung erneut überprüft. |
Gerne beraten wir Sie kostenfrei:
per E-Mail unter info@eu-patienten.de
oder telefonisch:
montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
freitags von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
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0228/9530800