Feedback
Bitte bewerten Sie unser Angebot.
Das Vereinigte Königreich hat am 31. Januar 2020 die EU verlassen. Das mit der EU ausgehandelte Austrittsabkommen ist am 01.02.2020 in Kraft getreten. Aufgrund von Übergangsvorschriften galt die Patientenmobilitätsrichtlinie (RL 2011/24/EU) bis zum 31. Dezember 2020 weiter. Leistungen im Vereinigten Königreich können auf Grundlage der RL 2011/24/EU nach dem 31. Dezember 2020 nicht mehr im Wege der Kostenerstattung in Anspruch genommen werden. Hiervon ausgenommen sind Leistungen, die vor dem 31. Dezember 2020 beantragt, aber erst nach dem 31. Dezember 2020 vom zuständigen Krankenversicherungsträger genehmigt oder durchgeführt werden.
Seit dem 01.01.2021 können in Deutschland Versicherte eine Kostenübernahme für eine gezielte Inanspruchnahme einer Behandlung im Vereinigten Königreich jedoch weiterhin über den Vordruck S2 in Anspruch nehmen. Sowohl das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich abgeschlossene Austrittsabkommen (für Übergangsfälle) als auch das für Neufälle ab dem 01.01.2021 geltende Handels- und Kooperationsabkommen, sehen diese Möglichkeit vor. Zusätzliche Informationen zu diesem Thema finden Sie unter dem Stichwort Brexit auf den Seiten der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland. Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne auch für eine individuelle Beratung telefonisch an uns wenden.
Gerne beraten wir Sie kostenfrei:
per E-Mail unter info@eu-patienten.de
oder telefonisch:
montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
freitags von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
unter
0228/9530802 oder
0228/9530800