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Die folgenden Ausführungen befassen sich mit den Fällen, in denen Sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz gesetzlich krankenversichert sind und unerwartet während eines vorübergehenden Aufenthaltes in Deutschland medizinisch behandelt werden müssen. Sie gelten auch für chronisch kranke Personen und Schwangere. Für diesen Personenkreis finden Sie weiterführende Informationen unter der entsprechenden Überschrift.
Wenn Sie während eines vorübergehenden Aufenthaltes in Deutschland medizinische Hilfe benötigen, stehen Ihnen verschiedene Kostenerstattungsverfahren zur Verfügung:
Beide Möglichkeiten unterscheiden sich in den
Im ersten Fall, unter a), ergeben sich Ihre Ansprüche auf Behandlung unmittelbar aus den Europäischen Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Verordnung (EG) 883/2004 und 987/2009). Im zweiten Fall, unter b), ergeben sie sich aus den nationalen Umsetzungsvorschriften Ihres Landes der Richtlinie 2011/24/EU.
Wir geben Ihnen für beide Wege einen Überblick und weisen auf die Unterschiede sowie Vor- und Nachteile der Kostenerstattungsmöglichkeiten hin (vgl. die untenstehende Dokumenten- und Linkbox). Vor einer Entscheidung für einen der beiden Wege sollten Sie sich dennoch immer persönlich von Ihrem Krankenversicherungsträger beraten lassen.
Gerne beraten wir Sie kostenfrei:
per E-Mail unter info@eu-patienten.de
oder telefonisch:
montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
freitags von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
unter
0228/9530802 oder
0228/9530800