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In Deutschland gibt es keine Wartelisten. Deshalb können Sie sich jederzeit in Deutschland behandeln lassen. Sie müssen lediglich einen Behandler finden, der die von Ihnen gewünschte Behandlung anbietet. Ihr Krankenversicherungsträger muss sich dagegen nur an den Kosten beteiligen, solange er hierzu rechtlich verpflichtet ist. Wann dies der Fall ist, erfahren Sie in den folgenden Ausführungen.
Wenn Sie planen sich in Deutschland behandeln zu lassen, stehen Ihnen grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Beide Möglichkeiten unterscheiden sich in den
Im ersten Fall, unter a), ergeben sich Ihre Ansprüche auf Behandlung unmittelbar aus den Europäischen Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Verordnung (EG) 883/2004 und 987/2009). Im zweiten Fall, unter b), ergeben sie sich aus den jeweiligen Umsetzungsvorschriften der Richtlinie 2011/24/EU der einzelnen EU-Staaten.
Wir geben Ihnen für beide Wege einen Überblick und weisen auf die Unterschiede sowie Vor- und Nachteile hin. Vor einer Entscheidung für einen der beiden Wege sollten Sie sich dennoch immer persönlich von Ihrem Krankenversicherungsträger beraten lassen.
Gerne beraten wir Sie kostenfrei:
per E-Mail unter info@eu-patienten.de
oder telefonisch:
montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
freitags von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
unter
0228/9530802 oder
0228/9530800