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Haben Sie in Deutschland eine medizinische Behandlung erhalten, kann nach Rückkehr in Ihren Wohnstaat eine Nachbehandlung erforderlich sein. In diesem Fall sieht die Regelung zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung vor, dass Sie in Ihrem Wohnstaat dieselbe medizinische Nachbehandlung erhalten, die Sie auch erhalten hätten, wenn Sie sich in Ihrem Wohnstaat hätten behandeln lassen. Soll allerdings auch die medizinische Nachbehandlung in Deutschland stattfinden, sollten Sie auf jeden Fall im Vorfeld mit Ihrem Krankenversicherungsträger im Wohnstaat Kontakt aufnehmen. Dieser muss die Nachbehandlung unter Umständen noch genehmigen, insbesondere wenn sie mit einem Aufenthalt im Krankenhaus verbunden ist.
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