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Sie haben einen Anspruch darauf, dass Ihre Ärztin oder Ihr Arzt/Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt bzw. das Krankenhaus des Behandlungsstaates eine Patientenakte erstellt. Zudem steht Ihnen auf Wunsch zumindest eine Kopie Ihrer Patientenakte zu. Sollen die Unterlagen für eine Weiterbehandlung in Deutschland genutzt werden, sollten Sie diese übersetzen lassen.
Wollen Sie Ihre Patientenakte einsehen, gilt dafür das Recht des Behandlungsstaates. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an dessen nationale Kontaktstelle.
Gerne beraten wir Sie kostenfrei:
per E-Mail unter info@eu-patienten.de
oder telefonisch:
montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
freitags von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
unter
0228/9530802 oder
0228/9530800