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Sollten Sie aufgrund eines medizinischen Eingriffs im EU-Ausland einen Gesundheitsschaden erleiden und befürchten, dass z. B. der Ärztin oder dem Arzt/der Zahnärztin oder dem Zahnarzt ein Behandlungsfehler unterlaufen ist, können Sie nur im Rahmen der dortigen Rechtsordnung gegen diese oder diesen vorgehen. In diesem Fall richten sich die Rechtsmittelverfahren, die Regelungen der Beweislastverteilung, die Voraussetzungen von Schadensersatzansprüchen, die Haftungssummen usw. allein nach dem Recht des Behandlungsstaates.
Informationen darüber, welche Rechte und Möglichkeiten Ihnen in einem Mitgliedstaat im Falle eines Behandlungsfehlers zur Verfügung stehen, erhalten Sie bei der nationalen Kontaktstelle des Behandlungsstaates.
Gerne beraten wir Sie kostenfrei:
per E-Mail unter info@eu-patienten.de
oder telefonisch:
montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
freitags von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
unter
0228/9530802 oder
0228/9530800